§ 15 Straßenverlauf der B 146 Ennstal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 146 Ennstal Straße wird im Bereich der Gemeinde Johnsbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 106,35, verläuft in der Folge größtenteils im Tunnel und bindet bei km 106,60 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Johnsbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-112-31 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10011756

Dokumentnummer

NOR12151283

alte Dokumentnummer

N9198814710J

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