§ 15 Straßenverlauf der B 145 Salzkammergut Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.3.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Vöcklabruck wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 (neu) an der B 1 Wiener Straße (bei deren km 243,743) und bindet bei km 0,252 (neu)/ km 11,36 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Vöcklabruck aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 549.88/Änderung 648.90 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012023

Dokumentnummer

NOR12152570

alte Dokumentnummer

N9199110651L

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