§ 15 Straßenverlauf der B 143 Hausruck Straße

Alte FassungIn Kraft seit 07.10.1995

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 143 Hausruck Straße wird im Bereich der Gemeinde Ungenach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 48,28 und bindet bei km 48,87 (alt)/km 48,808 (neu) nach der Einbindung der Wolfsegger Landesstraße wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Ungenach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ. 9013 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012541

Dokumentnummer

NOR12156222

alte Dokumentnummer

N9199550590J

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