§ 15 Straßenverlauf der B 139 Kremstal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.3.1991

Der Straßenverlauf der B 139 Kremstal Straße wird im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,936 und bindet bei km 27,515 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kematen an der Krems aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 139-86/90 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012022

Dokumentnummer

NOR12152569

alte Dokumentnummer

N9199110649L

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