§ 15 Straßenverlauf der B 135 Gallspacher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 05.10.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße wird im Bereich der Gemeinden Niederthalheim und Oberndorf bei Schwanenstadt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,875 (alt)/(neu) und bindet bei km 24,202 (alt)/24,190 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Niederthalheim und Oberndorf bei Schwanenstadt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 135-29/91 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012039

Dokumentnummer

NOR12152608

alte Dokumentnummer

N9199111594L

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