§ 15 Straßenverlauf der B 124 Königswiesener Straße

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße wird im Bereich der Gemeinden Bad Zell und Pierbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 23,513 (alt) bis km 24,055 (alt) und von km 24,473 (alt) bis km 24,593 (alt).

Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Bad Zell und Pierbach aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Plan-Nr. 8561 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Juli 1981, BGBl. Nr. 386, aufgehoben.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011937

Dokumentnummer

NOR12152060

alte Dokumentnummer

N9199010816J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)