Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 119 Greiner Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Groß Gerungs wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 67,35 und bindet bei km 67,51 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Groß Gerungs aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 119/16-93 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012359
Dokumentnummer
NOR12154758
alte Dokumentnummer
N9199432982J
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