§ 15 Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

Alte FassungIn Kraft seit 19.7.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,08 (alt), verläuft sodann in gestreckterer Linienführung unter teilweiser Verwendung der bestehenden Trasse und bindet bei km 25,50 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 8604 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011862

Dokumentnummer

NOR12151684

alte Dokumentnummer

N9198912550H

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