§ 15 Straßenverlauf der B 114 Triebener Straße

Alte FassungIn Kraft seit 14.9.1996

Der Straßenverlauf der B 114 Triebener Straße wird im Bereich der Gemeinde Sankt Johann am Tauern wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straße beginnt bei km 22,78 und bindet bei km 23,025 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Sankt Johann am Tauern aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-114-24 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012659

Dokumentnummer

NOR12157060

alte Dokumentnummer

N9199657989J

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