§ 15 Straßenverlauf der B 114 Triebener Straße

Alte FassungIn Kraft seit 09.4.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 114 Triebener Straße wird im Bereich der Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,569, überbrückt sodann den Pölsbach und bindet bei km 25,950 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Sankt Oswald-Möderbrugg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 880 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012374

Dokumentnummer

NOR12155015

alte Dokumentnummer

N9199435067J

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