Verbriefungen
§ 15
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den §§ 22c bis 22f BWG berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen:
- 1. Eine Erläuterung der Ziele des Kreditinstituts hinsichtlich seiner Verbriefungsaktivitäten;
- 2. die Funktionen, die das Kreditinstitut beim Verbriefungsprozess wahrnimmt;
- 3. Angaben zum Umfang des Engagements des Kreditinstituts in jeder Funktion;
- 4. die Ansätze zur Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge, die das Kreditinstitut bei seinen Verbriefungstätigkeiten anwendet;
- 5. eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsleitlinien des Kreditinstituts für Verbriefungen, einschließlich
- a) der Angabe, ob die Transaktionen als Verkäufe oder Finanzierungen behandelt werden;
- b) des Ausweises von Gewinnen aus Verkäufen;
- c) der Schlüsselannahmen für die Bewertung einbehaltener Anteile und
- d) der Behandlung synthetischer Verbriefungen, wenn diese nicht unter andere Rechnungslegungsleitlinien fallen;
- 6. die Namen der anerkannten Rating-Agenturen, die bei Verbriefungen in Anspruch genommen werden, und die Arten von Forderungen, für die jede Agentur in Anspruch genommen wird;
- 7. die Summe der ausstehenden Forderungsbeträge, die vom Kreditinstitut verbrieft werden und dem Verbriefungsrahmen unterliegen, aufgeschlüsselt nach traditionellen und synthetischen Verbriefungen und nach der Art der verbrieften Forderungen;
- 8. für vom Kreditinstitut verbriefte und dem Verbriefungsrahmen unterliegende Forderungen eine Aufschlüsselung des Betrags der ausfallgefährdeten und überfälligen verbrieften Forderungen nach Art der Forderungen sowie der vom Kreditinstitut während der Periode ausgewiesenen Verluste;
- 9. die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Verbriefungspositionen, aufgeschlüsselt
- a) nach Art der Forderungen und
- b) in eine aussagekräftige Zahl von Risikogewichtungsbändern;
Positionen, die mit 1 250 vH gewichtet oder abgezogen wurden, sind gesondert offen zu legen;
- 10. die Summe des offenen Betrags verbriefter revolvierender Forderungen, getrennt nach Originatorenanteil und Investorenanteil und
- 11. eine Zusammenfassung der Verbriefungsaktivitäten in der Periode, einschließlich des Betrags der verbrieften Forderungen, untergliedert nach Art der Forderungen, und des je nach Art der Forderungen ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts beim Verkauf.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)