§ 15 Meßkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft

Alte FassungIn Kraft seit 09.10.1998

Bildung des Jahresmittelwerts für Blei im Schwebestaub

§ 15.

Zur Bestimmung der Konzentration von Blei im Schwebestaub ist mindestens eine Messung pro Woche durchzuführen, wobei alle Wochentage gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Die Probenahmedauer des Einzelwerts beträgt 24 Stunden.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10011133

Dokumentnummer

NOR12142542

alte Dokumentnummer

N8199854994L

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