Bildung des Jahresmittelwerts für Blei im Schwebestaub
§ 15.
Zur Bestimmung der Konzentration von Blei im Schwebestaub ist mindestens eine Messung pro Woche durchzuführen, wobei alle Wochentage gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Die Probenahmedauer des Einzelwerts beträgt 24 Stunden.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10011133
Dokumentnummer
NOR12142542
alte Dokumentnummer
N8199854994L
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