Monatswerte – Jahreserhebungen
§ 15
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Verteilernetzbetreibern als monatliche Werte zu melden:
- 1. Anzahl der nicht erfolgreich abgeschlossenen Wechsel nach Netzebenen und Kundengruppen sowie Gründe der Ablehnung sowie Versorgern;
- 2. Zahl der Neuanschlüsse (Neuanlagen) inklusive der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Tagen, getrennt nach Netzebenen;
- 3. durchgeführte Wartungs- und Reparaturdienste und benötigter Zeit in Stunden, getrennt nach Netzebenen;
- 4. Anzahl und Dauer in Minuten der geplanten Versorgungsunterbrechungen inklusive Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen;
- 5. Anzahl und Dauer in Minuten der ungeplanten Versorgungsunterbrechungen getrennt nach Ursache und Anzahl der davon betroffenen Endverbraucher, getrennt nach Netzebenen sowie nach Eigen- oder Fremdverschulden (falls festgestellt);
- 6. Anzahl der Kundenbeschwerden und -anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:
- a. Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;
- b. Technische Anfragen/Beschwerden;
- c. Sonstige Anfragen/Beschwerden.
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