Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 119/2024).
Aus- und Fortbildung
§ 15.
(1) Die Aus- und Fortbildung hat nach dem vom Rechnungshof entwickelten Konzept zu erfolgen. Das Konzept regelt die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen des Rechnungshofes durch individuelle Beratung, Erhebung des Bildungsbedarfs und Erstellung des Bildungsangebots sowie die Entwicklung von Führungskräften unter dem Aspekt der Frauenförderung (Frauenförderung als Ausbildungsverantwortung).
(2) Der Rechnungshof nahm im Zeitraum 2020/2021 insgesamt mit 7 Mentor*innen und 7 Mentees am Cross Mentoring des Bundes teil.
Schlagworte
Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024
Gesetzesnummer
20011840
Dokumentnummer
NOR40242879
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