Inkrafttreten
§ 15.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2018 in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Grundausbildung im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, BGBl. II Nr. 402/2004, außer Kraft.
(2) Diese Verordnung ist auf Grundausbildungen von Bediensteten der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A2, A3 sowie v1, v2, v3 anzuwenden, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden.
Schlagworte
Verwendungsgruppe
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2023
Gesetzesnummer
20010151
Dokumentnummer
NOR40200456
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