§ 158. Verlängerung der Berechtigung für
Flugdienstberater.
Für die Verlängerung der Berechtigung für Flugdienstberater hat der Bewerber nachzuweisen, daß er mindestens sechs Monate während der letzten 24 Monate vor der Antragstellung als Flugdienstberater in einem Luftbeförderungsunternehmen tätig war.
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