§ 158
Zusätzliche Verwendung an einer
anderen Schule
Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen im Auftrag der Dienstbehörde vorübergehend auch an einer anderen Schule verwendet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 158
Zusätzliche Verwendung an einer
anderen Schule
Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen im Auftrag der Dienstbehörde vorübergehend auch an einer anderen Schule verwendet werden.
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