LGBl. Nr. 32/2017
§ 157k
Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2017
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2017 um 1,3% und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
02.06.2017
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)