LGBl. Nr. 52/2016
§ 157i
Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2016
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder Abs. 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten.
26.07.2016
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)