12. Abschnitt
Bodenerhaltung (47-11) Fördergegenstände
§ 151.
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
- 1. Einsatz von Geräten mit ressourcenschonender Sonderausstattung, zB Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen oder sensorgesteuerte Geräte, die nachweislich einer amtlichen Prüfung unterzogen und positiv bewertet wurden sowie Geräte zum Precision Farming,
- 2. Einsatz spezieller Techniken zum Erosionsschutz: Verwendung von spezifischen Materialien zur Bekämpfung von Erosion, weiters Bodenhygiene und Bodenverbesserung und
- 3. Einsatz von Düngung mit landwirtschaftlichen Abfällen (Kompost, Gründüngung und Komposttee) im Gewächshaus zur Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Düngern.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248008
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