§ 150 SchFG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

§ 150.

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Schiffahrtsgesetz 1990, BGBl. Nr. 87/1989, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.

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