§ 14a ÖSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2006

Antragsstellung

§ 14a

Der Antragsteller hat dem Antrag auf Erteilung einer Konzession folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. 1. Angaben über den Sitz und die Rechtsform;
  2. 2. die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag;
  3. 3. den Geschäftsplan, aus dem der organisatorische Aufbau des Unternehmens und die internen Kontrollverfahren hervorgehen;

    weiters hat der Geschäftsplan eine Budgetvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre zu enthalten;

  1. 4. eine Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Infrastruktur;
  2. 5. ein Nachweis von zumindest drei Jahren praktischer Erfahrung im Fahrplan- und Bilanzgruppenmanagement;
  3. 6. die Höhe des den Vorständen im Inland unbeschränkt und ohne Belastung zur freien Verfügung stehenden Anfangskapitals;
  4. 7. die Identität und die Höhe des Beteiligungsbetrages der Eigentümer, die eine qualifizierte Beteiligung am Unternehmen halten, sowie die Angabe der Konzernstruktur, sofern diese Eigentümer einem Konzern angehören;
  5. 8. die Namen der vorgesehenen Vorstände und deren Qualifikation zum Betrieb des Unternehmens.

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