Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
§ 14.
Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung und der Zusatzprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer die Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung, BGBl. Nr. 670/1995, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021
Gesetzesnummer
10007784
Dokumentnummer
NOR12087500
alte Dokumentnummer
N5199653359J
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