4. Abschnitt
Umfang, Organisation und Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung
§ 14
Die Kosten- und Leistungsrechnung an den Universitäten ist als „IST-Kostenrechnung“ zu führen, indem sämtliche in der Abrechnungsperiode angefallenen Kosten und Erlöse zu verrechnen sind. Sie kann bei Bedarf als zukunftsorientiertes Planungsinstrument zu einer Sollkostenrechnung ausgestaltet werden.
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