Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
§ 14.
Die Parlamentsdirektion ist bestrebt, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, sodass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeitbeschäftigung möglich sind.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20009054
Dokumentnummer
NOR40167479
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