In-Kraft-Treten
§ 14
Dieses Bundesgesetz tritt mit jenem Zeitpunkt in Kraft, ab dem gemäß Art. 17 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 3 der Richtlinie 2003/48/EG die verbindliche Anwendung der nationalen Umsetzung der Richtlinie vorgeschrieben wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)