5. Abschnitt
Identifizierung und Authentifizierung Identifizierung und Authentifizierung in DVR-Online
§ 14.
(1) Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt bei der Anmeldung zu DVR-Online mit der Bürgerkarte oder über das Unternehmensserviceportal oder über technische Voraussetzungen, die auch eine Einbeziehung von Anwendungen der Gebietskörperschaften, sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderer staatliche Aufgaben besorgender Institutionen ermöglichen (Portalverbund).
(2) Es ist sicherzustellen, dass alle verfügbaren technischen Umsetzungen der Bürgerkarte verwendet werden können, einschließlich jener mittels Mobiltelefon (Handy-Signatur).
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2017
Gesetzesnummer
20007925
Dokumentnummer
NOR40141451
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