Rücktritt, Änderungen
§ 14
(1) Eine schriftliche Zurückziehung des Antrages auf Genehmigung des Planentwurfes ist möglich, solange keine Entscheidung über die Gewährung der Beihilfe gemäß § 13 Abs. 2 getroffen wurde.
(2) Änderungen zu dem gem. § 7 Abs. 6 erstellten Genehmigungsbescheid sowie die diesbezügliche Begründung sind schriftlich unverzüglich im Wege der katasterführenden Stelle beim BMLFUW zu beantragen. Der BMLFUW hat über diese Änderungen bescheidmäßig zu entscheiden. Die Änderung eines bescheidmäßig genehmigten Umstellungsplanes kann lediglich einmal erfolgen und bewirkt keine Erstreckung der Fristen gem. Art. 12 Abs. 1.
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