Außerkrafttreten
§ 145
(1) § 145.Mit 31. Dezember 1988 tritt das Kartellgesetz, BGBl. Nr. 460/1972, außer Kraft; die Anlage zum Kartellgesetz gilt jedoch als Anlage zu diesem Bundesgesetz weiter.
(2) Beziehen sich bundesgesetzliche Vorschriften auf Bestimmungen des Kartellgesetzes, BGBl. Nr. 460/1972, so treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
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