§ 144 KartG 1988

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1989

XVI. ABSCHNITT

Schluß- und Übergangsbestimmungen Inkrafttreten

§ 144

(1) § 144.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden und Verwaltungsakte im Einzelfall, insbesondere Ernennungen, können von diesem Tag an vorgenommen werden; sie werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 1989 wirksam. Dies gilt auch für die Festsetzung der Geschäftsverteilung nach § 103.

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