§ 1439
Zwischen einer richtigen und nicht richtigen, so wie zwischen einer fälligen und noch nicht fälligen Forderung findet die Compensation nicht Statt. In wie fern gegen eine Concurs-Masse die Compensation Statt finde, wird in der Gerichtsordnung bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)