§ 13f AWG 2002

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Tätigkeitsbericht

§ 13f.

Die Koordinierungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Anschluss des Geschäftsberichts (jedenfalls des um die Anlage erweiterten Jahresabschlusses) zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht sind insbesondere die wahrgenommenen Aufgaben, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen.

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2021

Gesetzesnummer

20002086

Dokumentnummer

NOR40060747

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