Außer-Kraft-Treten
§ 13.
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Rückkauf und/oder Wiederverkauf eigener Aktien (Veröffentlichungsverordnung – VeröffentlichungsV), BGBl. II Nr. 5/2000, tritt mit Ablauf des 14. März 2002 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018
Gesetzesnummer
20001859
Dokumentnummer
NOR40029050
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