Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).
Schlußbestimmungen
§ 13.
(1) Diese Studienordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Ordentliche Hörer der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung gemäß Abs. 1 begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem geltenden Studienplan für den Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft gemäß der Studienordnung für den Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft, BGBl. Nr. 500/ 1982, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 447/1987 fortzusetzen und zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Gesetzesnummer
10009784
Dokumentnummer
NOR12123669
alte Dokumentnummer
N7199116264J
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