Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Inkrafttreten
§ 13.
(1) § 1, § 4, § 5, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 8a, § 9, § 10 Abs. 1, § 11 und § 12 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 87/1994 treten mit 1. März 1994 in Kraft.
(2) Ordentliche Hörer, die ihr Studium von dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem vor diesem Zeitpunkt geltenden Studienplan zu beenden.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12125350
alte Dokumentnummer
N7199433123J
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