III. ABSCHNITT
Allgemein beeideter gerichtlicher Dolmetscher
Übersetzer
§ 13
§ 13. Unter dem Dolmetscher im Sinn dieses Bundesgesetzes ist auch der Übersetzer zu verstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
III. ABSCHNITT
Allgemein beeideter gerichtlicher Dolmetscher
Übersetzer
§ 13
§ 13. Unter dem Dolmetscher im Sinn dieses Bundesgesetzes ist auch der Übersetzer zu verstehen.
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