§ 13
(1) Bei der schriftlichen Prüfung der ersten Teilprüfung hat der Prüfungswerber folgende Aufgaben auszuarbeiten:
- 1. eine Urkunde aus dem Bereich der Tätigkeit der Notare als Gerichtskommissäre, eine letztwillige Anordnung, einen Wechselprotest und eine weitere notarielle Beurkundung;
- 2. an Hand eines Gerichtsakts aus dem österreichischen Grundbuchs- oder Firmenbuchrecht eine Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz.
(2) Bei der schriftlichen Prüfung der zweiten Teilprüfung hat der Prüfungswerber folgende Aufgaben auszuarbeiten:
- 1. Einen Vertrag oder eine sonstige Urkunde aus dem österreichischen bürgerlichen Recht;
- 2. einen Vertrag oder eine sonstige Urkunde aus dem österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht,
jeweils mit abgaben- und tarifrechtlicher Beurteilung und allfälligen zur Durchführung in den öffentlichen Büchern erforderlichen Anträgen oder sonstigen Urkunden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)