§ 13 Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse

Alte FassungIn Kraft seit 24.7.1971

Schätzungsausschüsse

§ 13

Schätzungsausschüsse werden von den Finanzlandesdirektionen für die einzelnen Finanzamtsbereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.

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