§ 13.
Das Institut ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln. Unentgeltliche Zuwendungen an das Institut unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.
Schlagworte
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2025
Gesetzesnummer
10010355
Dokumentnummer
NOR12131865
alte Dokumentnummer
N8197339763L
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