§ 13 FernFinG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2004

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen In-Kraft-Treten

§ 13.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft. Es ist auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht anzuwenden.

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