4. Abschnitt
Auflösung der eingetragenen Partnerschaft Gründe der Auflösung
§ 13.
Die eingetragene Partnerschaft wird durch den Tod oder die Todeserklärung eines eingetragenen Partners oder durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung aufgelöst.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2024
Gesetzesnummer
20006586
Dokumentnummer
NOR40112714
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