Inkrafttreten
§ 13.
Diese Verordnung tritt, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Befreiungsverordnung Ökostrom, BGBl. II Nr. 237/2012, außer Kraft. Bis zur operativen Indienststellung der Einrichtung über den Datenaustausch gemäß § 7 dürfen durch die GIS die bisherigen Schnittstellenapplikationen weiterverwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2024
Gesetzesnummer
20011825
Dokumentnummer
NOR40242493
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