§. 13.
Die Wirksamkeit dieses Gesetzes beginnt binnen drei Monaten nach der Kundmachung desselben. Mit diesem Zeitraume treten die bisherigen, den Gegenstand dieses Gesetzes betreffenden Vorschriften außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2024
Gesetzesnummer
10010160
Dokumentnummer
NOR40006746
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