Flammschutzmittel in Textilartikeln
§ 13.
(1) Die Verwendung von Tris(2,3-dibrompropyl)-phosphat, CAS-Nr. 126-72-7, und Tris(aziridinyl)-phosphinoxid, CAS-Nr. 545-55-1, als Stoffe sowie als Bestandteile von Stoffen und Zubereitungen in Textilartikeln, die dafür bestimmt sind, mit der Haut in Berührung zu kommen (zB Kleidungsstücke, Wirkwaren und Wäsche), ist verboten.
(2) Das Inverkehrsetzen von Textilartikeln (Abs. 1), die mit Stoffen und Zubereitungen gemäß Abs. 1 behandelt worden sind, ist verboten.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20002993
Dokumentnummer
NOR40045989
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