IX. ABSCHNITT
FORSTLICHE BUNDESVERSUCHSANSTALT
Forstliche Bundesversuchsanstalt
§ 135.
Die Forstliche Bundesversuchsanstalt ist eine dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unterstehende Bundesanstalt ohne Rechtspersönlichkeit. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist zur fachwissenschaftlichen Bearbeitung und Lösung forstlicher Fragen berufen. Sie wird in diesem Abschnitt sowie im Abschnitt XI kurz Anstalt genannt.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023
Gesetzesnummer
10010371
Dokumentnummer
NOR12132266
alte Dokumentnummer
N8197522497L
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