Sekretariatspauschale
§ 12.
Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt
- 1. pro Beschluss ...................................... Euro 15,20
- 2. pro Ergänzungsbeschluss ............................ Euro 05,60
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