3. Abschnitt
Beteiligte Auftraggeber
§ 12.
Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlicher Auftraggeber im Sinne des § 4 Z 4 DSG 2000 für die Transparenzdatenbank und das Transparenzportal. Er hat deren Einrichtung und Betrieb zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018
Gesetzesnummer
20008050
Dokumentnummer
NOR40143275
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)