Bedienstete des Amtes der Wiener Zeitung
§ 12
Die Gesellschaft setzt die Rechte und Pflichten des Bundes gegenüber den Vertragsbediensteten, die zum 31. Dezember 1996 beim Amt der Wiener Zeitung beschäftigt sind, fort. Der Bund haftet diesen Bediensteten für Entgeltansprüche aus dem Dienstverhältnis zur Gesellschaft ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Entstehung dieser Ansprüche in dem Ausmaß, auf das diese Bediensteten als Vertragsbedienstete des Bundes Anspruch gehabt hätten. Die zum 31. Dezember 1996 im Amt befindlichen Mitglieder des Dienststellenausschusses beim Amt der Wiener Zeitung sind ab dem 1. Jänner 1997 bis zur erfolgten Abspaltung gemäß § 1 Abs. 4 Mitglieder des Betriebsrates der Gesellschaft.
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