Bezugszeitraum: Ist auf Vergütungszeiträume ab dem 1. Jänner 2004 anzuwenden (vgl. § 13).
§ 12.
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2021
Gesetzesnummer
20002874
Dokumentnummer
NOR40043746
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