§ 12 Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Alte FassungIn Kraft seit 03.7.2001

In-Kraft-Treten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 12

(1) § 12.Diese Verordnung tritt mit 3. Juli 2001 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Sicherheitsanforderungen an bestimmte Baumaschinen hinsichtlich der Emission von Lärm (BSV), BGBl. Nr. 793/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 903/1995 tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2002 außer Kraft.

(3) Die Verordnung über Schutzmaßnahmen betreffend Rasenmäher, BGBl. Nr. 239/1996, tritt mit Ablauf des 2. Jänner 2002 außer Kraft.

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